Die von uns angebotenen Objekte sind im Erfolgsfall für Käufer/Mieter provisionspflichtige Angebote. Die Weitergabe unserer Informationen, Adressen oder sonstiger Angaben an Dritte ist ohne unser Einverständnis ausdrücklich untersagt. Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlichem Einverständnis unserer Firma genehmigt. Weitergebende an Dritte haften für die Provision in voller Höhe. Die Provisionspflicht entsteht für Weitergebende auch in folgenden Fällen:
Eine Zuwiderhandlung erwirkt Schadensersatzpflicht (i. H. der ortsüblichen Provision). Davon unberührt bleibt die Provisionsberechnung für den Nachweis oder für die Vermittlung.
Im übrigen gelten die mit uns abgeschlossenen Verträge.
Mündliche Angebote haben keine Gültigkeit, es gilt nur unsere schriftliche Bestätigung.
Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen.
Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst
vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren
Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen.
Unsere Nachweise sind freibleibend. Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten.
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird; schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang in einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen.
Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag
aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der
Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst
oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig
gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten,
so ist derjenige Vertragspartner, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat , zum
Schadenersatz verpflichtet.
Die Provision wird fällig am Tage des notariellen Vertragsabschlusses bzw. am Tage des Abschlusses eines Mietvertrages
Die Provision ist in den Preisen unserer Angebote nicht enthalten.
Falls nicht anders vereinbart oder im Angebot nicht gesondert erwähnt,
gilt die gesetzliche Maklergebühr (s. o.). Die Provision wird ggf. auch
auf die im Notarvertrag aufgeführten Einrichtungsgegenstände fällig.
Sitz unserer Firma